Newcastle-Krankheit |
Quelle: Wikipedia Die Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest ("Vogelgrippe"), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. ErregerErreger der Newcastle-Krankheit ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV), ein Einzel(−)-Strang-RNA-Virus (ss(−)RNA) der Familie Paramyxoviridae, Unterfamilie Paramyxovirinae, und der 2001 für das NDV neugeschaffenen Gattung Avulavirus zugeordnet. Ursprünglich rechnete man das NDV der Gattung Rubulavirus zu, der auch die Erreger des Mumps des Menschen und des Zwingerhustens der Hunde angehören. ÜbertragungswegeInfizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten, ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre über-dauern. SymptomeDas Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit weist zunächst zahlreiche unspezifische Veränderungen in Verhalten und Erscheinungsbild der Tiere auf, wie sie auch bei andere akuten Infektionen auftreten:
Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 6 Tage. Bei rascher Ausbreitung innerhalb des Bestands können Todesfälle auch ohne vorher erkennbare Symptome auftreten. BekämpfungStellt ein Veterinäramt die Newcastle-Krankheit fest, wird in der Regel ein Sperrgebiet für Geflügel in einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Das Geflügel in diesem Gebiet muss zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche auf Anweisung des Veterinäramtes drei Wochen lang im Stall bleiben. Züchter müssen ihre Bestände melden. Zudem kann auch ein Beobachtungsgebiet von mindestens doppeltem Radius eingerichtet werden. Infizierte Tiere müssen sofort getötet werden. Betroffene Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Den Tierhaltungen werden gegebenenfalls zusätzliche Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt. VorbeugungIn Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser. |