Newcastle-Krankheit

Quelle: Wikipedia

Die Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest („Vogelgrippe“), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

Erreger

Erreger der Newcastle-Krankheit ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV), ein Einzel(−)-Strang-RNA-Virus (ss(−)RNA) der Familie Paramyxoviridae, Unterfamilie Paramyxovirinae, und der 2001 für das NDV neugeschaffenen Gattung Avulavirus zugeordnet. Ursprünglich rechnete man das NDV der Gattung Rubulavirus zu, der auch die Erreger des Mumps des Menschen und des Zwingerhustens der Hunde angehören.
An NDV erkranken in erster Linie Hühner und Truthühner aller Altersgruppen, gelegentlich aber auch Tauben, Gänse, Enten, Fasane, Rebhühner, Wachteln und Strauße. Auch bei Pinguinen, Raben, Papageien und Kanarienvögeln kann die Krankheit auftreten. Beim Menschen rufen die Viren in Einzelfällen eine Bindehautentzündung hervor.

Übertragungswege

Infizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten, ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre über-dauern.
Werden infizierte, aber noch nicht erkrankte Tiere, deren Eier oder Fleischprodukte transportiert, können die Viren auch durch Käfige oder Verpackungsmaterial verschleppt werden. Auch durch Stallstaub, der an Schuhen, Kleidung oder Fahrzeugreifen haftet, können die Viren von Hof zu Hof verbreitet werden.

Symptome

Das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit weist zunächst zahlreiche unspezifische Veränderungen in Verhalten und Erscheinungsbild der Tiere auf, wie sie auch bei andere akuten Infektionen auftreten:

  • drastischer Rückgang der Legeleistung und dünnschalige bis schalenlose Eier
  • hohes Fieber bis 43 °C
  • Apathie und Appetitlosigkeit
  • wässriger, eventuell blutiger Durchfall
  • Atemnot; Schnabel und Augen sind mit zähem Schleim bedeckt
  • Durchblutungsstörungen, häufig mit dunkler Kamm-Verfärbung
  • hohe Sterblichkeit binnen fünf Tagen nach Auftreten der Symptome

Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 6 Tage. Bei rascher Ausbreitung innerhalb des Bestands können Todesfälle auch ohne vorher erkennbare Symptome auftreten.
Die Viren befallen Lunge, Darm und Zentralnervensystem und können u.a. punktförmige Blutungen auf der Magenschleimhaut, insbesondere um die Ausführungsgänge der Magendrüsen, verursachen.
In seltenen Fällen kann bei Menschen, die in engem Kontakt mit erkrankten Tieren stehen, eine Entzündung der Bindehaut des Auges auftreten.

Bekämpfung

Stellt ein Veterinäramt die Newcastle-Krankheit fest, wird in der Regel ein Sperrgebiet für Geflügel in einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Das Geflügel in diesem Gebiet muss zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche auf Anweisung des Veterinäramtes drei Wochen lang im Stall bleiben. Züchter müssen ihre Bestände melden. Zudem kann auch ein Beobachtungsgebiet von mindestens doppeltem Radius eingerichtet werden. Infizierte Tiere müssen sofort getötet werden. Betroffene Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Den Tierhaltungen werden gegebenenfalls zusätzliche Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt.

Vorbeugung

In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.
Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.