An die Vereinsmitglieder des Geflügelzuchtvereins Detmold und Umgebung von 1894 e.V.
Der Vorstand beabsichtigt, soweit die Coronalage dies zuläßt,
für Dienstag, den 25. Oktober 2022, 19:00 Uhr
eine ordentliche Mitgliederversammlung [Jahreshauptversammlung] einzuberufen.
Eine Einladung mit entsprechenden Tagesordnungspunkten geht den Mitgliedern mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vorher zu.
Die ordnungsgemäße Entlastung des Vorstandes sowie die satzungsgemäß anstehende Wahl des Vorstandes setzt die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung voraus. Diese ist gemäß § 8 der Satzung des Vereins gegeben, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Dies sind z.Zt. mindestens 35 stimmberechtigte Mitglieder.
Aus diesem Grund bittet der Vorstand die Mitglieder, den Termin vorzumerken und um zahlreiches Erscheinen, damit diese Beschlussfähigkeit, auch im Interesse der anstehenden Wahl, gewährleistet ist.
Eine Jahreshauptversammlung ist die Veranstaltung, in der der Verein seinen Rechenschaftsbericht ablegt, Bilanz zieht und sich präsentiert.
Eigentlich eine Pflicht für jedes Mitglied, daran teilzunehmen.
Und jeder Vorstand hat es, auch wegen seiner ehrenamtlichen Arbeit, verdient, dass er durch eine hohe Anzahl an Teilnehmern unterstützt wird.