Vorstand
Nach Verzicht des stellvertretenden Vorsitzenden Udo Ahrendt auf sein Amt im September 2021, machte dies auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 26. Oktober 2021 nach § 8 der Satzung eine Ergänzungswahl, abweichend von der Satzung bis zum Ende der Wahlperiode, voraussichtlich
Frühjahr 2022, notwendig.
Gewählt wurde: Paul Latkiewicz ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Geflügelzuchtvereins Detmold und Umgebung von 1894 e.V.
am 25.Februar 2020 standen Neuwahlen für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden an.
Gewählt wurden für den Rest der Wahlperiode bis Frühjahr 2022:
Amt |
Name |
Anschrift
|
Vereinsmitglied seit |
Vorsitzender | Ludwig Bartmann | Wilhelmweg 7 32756 Detmold Tel. 05231 65366 |
Oktober 1997 |
Stellvertretender Vorsitzender | Torsten Diesing | Detmold | Mai 2018 |
Kassiererin | Gerda Reihl | Am Grotenhof 3 32760 Detmold Tel. 05231 48444 |
Januar 2011 |
Schriftführer | Udo Reihl | Am Grotenhof 3 32760 Detmold Tel. 05231 48444 |
Januar 2007 |
Gerätewart | Heinrich Schönhage | Höwelwiese 5 32760 Detmold Tel. 05231 46303 |
Februar 1998 |
Beisitzer | Achim Gottschalk | Hamergrund 3 32758 Detmold Tel. 05232 89798 |
April 2007 |
Sie erreichen die Vorstandsmitglieder per Mail unter der folgenden Adresse: info@gzv-detmold.de
Vereinsorgan
Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 30. August 2016
§ 8 Organe des GeflZV
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
a. Der Vorstand des GeflZV besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Kassierer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Gerätewart, dem Jugendobmann [der -frau] und dem Beisitzer.
b. Der GeflZV wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam von zwei Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 BGB vertreten, von denen mindestens eine Person der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ist. Es können für bestimmte Aufgabenbereiche Einzelvollmachten erteilt werden.
c. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig
d. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vorstandsbeschlüsse.
e. Über die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder kann eine Geschäftsordnung erlassen werden. Hierzu ist nicht die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
f. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 300,00 € belasten und für Dienstverträge benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Das Gleiche gilt für Immobilienverträge, die den Wert von 300,00 € als Jahresbetrag überschreiten. Diese Regelung ändert nichts an der Vertretungsmacht des Vorstandes nach außen.
g. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
h. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der regelmäßigen Wahlzeit aus, wird für die verbleibende Wahlzeit eine Ergänzungswahl durchgeführt.
i. Der Vorstand tritt mindestens zweimal während des Geschäftsjahres zusammen; auf Verlangen von zwei Mitgliedern ist eine Zusammenkunft innerhalb von vierzehn Tagen einzuberufen.
Sie erreichen die Vorstandsmitglieder per Mail unter der folgenden Adresse: info@gzv-detmold.de